
Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz soll Solarenergie künftig bei vielen Gebäuden bundesweit zum Standard werden. Vorgesehen ist ein neuer § 106 „Solarenergie in Gebäuden“. Er soll dafür sorgen, dass geeignete Dachflächen bei Neubauten und größeren Sanierungen nicht länger ungenutzt bleiben.
Nach aktuellem Entwurfsstand sollen ab dem 1. Januar 2027 neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche verpflichtend mit Photovoltaik oder Solarthermie ausgestattet werden. Betroffen wären damit insbesondere Gewerbe- und Industriegebäude sowie öffentliche Bauten.
Ab 2028 soll die Pflicht auch für bestehende Gewerbegebäude ab 500 Quadratmetern Nutzfläche sowie für öffentliche Gebäude ab 2.000 Quadratmetern greifen, wenn grundlegende Dachsanierungen vorgenommen werden. Für öffentliche Gebäude soll die Schwelle im Jahr 2029 weiter auf 750 Quadratmeter sinken.
Ausnahmen sind nach derzeitigem Stand unter anderem für technisch ungeeignete Dächer, stark verschattete Flächen oder wirtschaftlich unzumutbare Fälle vorgesehen.
Für den LEE Hessen ist klar: Die geplante Solarpflicht ist ein wichtiger Schritt, um das enorme Potenzial auf Dächern endlich konsequenter zu nutzen. Gerade Gewerbegebäude, kommunale Liegenschaften und öffentliche Einrichtungen verfügen häufig über große Flächen, die für die Energiewende dringend gebraucht werden.
Damit die Regelung in der Praxis wirkt, braucht es jedoch mehr als eine gesetzliche Pflicht. Entscheidend sind einfache Verfahren, verlässliche Netzanschlüsse, ausreichend Fachkräfte und klare Rahmenbedingungen für Eigenverbrauch, Direktlieferung und gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom. Nur dann wird aus der Pflicht ein echter Beschleuniger für die Energiewende.
Die Botschaft ist eindeutig: Wer künftig baut oder saniert, sollte Solarenergie von Anfang an mitdenken. Ungenutzte Dächer werden immer schwerer zu begründen sein.
Quellen / Hintergrund:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gebäudemodernisierungsgesetz wurde vom Bundeskabinett beschlossen; im Bundestag ist dazu eine öffentliche Anhörung am 22. Juni 2026 angesetzt.
Nach übereinstimmenden Fachberichten sieht § 106 GModG eine gestaffelte bundesweite Solarpflicht vor: zunächst ab 2027 für neue Nichtwohngebäude über 250 m², ab 2028 für größere Bestands-Nichtwohngebäude bei Dachsanierungen und später auch für weitere Gebäudekategorien.
